
Jahresanfangs- bescheid & Gebühren
Ihr Gebührenbeitrag finanziert unsere Leistungen im Bereich Abfallabholung und ‑behandlung sowie Straßenreinigung und Winterdienst.
Video zum Jahresanfangsbescheid
Im Januar werden die Gebühren und Fälligkeiten für das laufende Jahr festgesetzt. Der Jahresanfangsbescheid schlüsselt gebührenpflichtigen Eigentümern und Zustellungsbevollmächtigten die Zusammensetzung der Beiträge auf. Im Erklärfilm wird alles Wichtige dazu erklärt.
Häufig gestellte Fragen zur Gebührenanpassung
Die neuen Gebühren gelten ab dem 1. Januar 2026.
Die Jahresgebührenbescheide werden voraussichtlich in der zweiten Kalenderwoche 2026 an Sie versandt.
Die Abfallgebühren steigen im Durchschnitt um 9,45 Prozent.
Nach zwei Jahren mit gesenkten Gebühren ist eine Anpassung erforderlich, um gestiegene Betriebskosten zu decken. Die wichtigsten Gründe sind:
- Höhere Kosten für Personal, Kraftstoff und die CO2-Steuer.
- Notwendige Investitionen in moderne Fahrzeuge, Anlagen und die digitale Infrastruktur.
Ja, die Gebühren für Bioabfall bleiben nahezu unverändert.
- Online: Auf unserer Webseite www.aha-region.de finden Sie detaillierte Informationen zu Ihrem Gebührenbescheid.
- Telefonisch: Bei allen Fragen rund um die Gebühren stehen wir Ihnen über unsere kostenlose Hotline zur Verfügung:
- Gebührenhotline: 0800 999 10 20
- Service-Hotline: 0800 999 11 99
- Erreichbarkeit der Hotline: Montag bis Donnerstag von 7 bis 16:30 Uhr und Freitag von 7 bis 15 Uhr.
Gebühren ganz bequem und automatisch bezahlen?
Mit dem SEPA-Mandat werden Beiträge immer fristgerecht und korrekt vom Konto abgebucht. Das Mandat kann online oder per Formular-Ausdruck erteilt werden.
