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Wer Vapes verkauft, muss Vapes auch zurücknehmen!

Sie sind bunt, schmecken nach „Blueberry Ice“ oder „Watermelon“ und sind nach ein paar hundert Zügen leer: Einweg-E-Zigaretten, besser bekannt als Vapes. Doch so schnell sie konsumiert sind, so kompliziert war bisher ihre Entsorgung. Das ändert sich jetzt grundlegend.

Sie sind bunt, schmecken nach „Blueberry Ice“ oder „Watermelon“ und sind nach ein paar hundert Zügen leer: Einweg-E-Zigaretten, besser bekannt als Vapes. Doch so schnell sie konsumiert sind, so kompliziert war bisher ihre Entsorgung. Das ändert sich jetzt grundlegend.

Ab dem 1. Juli 2026 gilt in Deutschland eine neue, verschärfte Rücknahmepflicht für den Handel. Wer Vapes verkauft, ist ab sofort gesetzlich verpflichtet, die leeren Geräte auch wieder kostenlos zurückzunehmen.

Warum das wichtig ist: Die unterschätzte Brandgefahr

Bislang landeten leider viel zu viele leere Vapes unachtsam im Restmüll oder in den öffentlichen Abfalleimern an Haltestellen und in Parks in Hannover und der Region. Ein riesiges Problem für unsere Teams von der Müllabfuhr und der Stadtreinigung.

Achtung, Brandgefahr! In jeder Vape steckt eine fest verbaute Lithium-Ionen-Batterie. Wenn diese Akkus im Müllwagen oder in unseren Sortieranlagen durch den Pressvorgang beschädigt werden, kann es zu gefährlichen Kurzschlüssen kommen. Sie entzünden sich explosionsartig und führen immer wieder zu schweren Bränden in Müllfahrzeugen und Entsorgungsanlagen.

Dazu kommt: Jede Vape im Restmüll ist pure Ressourcenverschwendung. In den kleinen Geräten stecken wertvolle Rohstoffe wie Lithium, Nickel und Kupfer, die verloren gehen, wenn sie verbrannt werden.

Was bringt das neue Gesetz (ElektroG4)?

Mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG4), die zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist und deren Übergangsfrist für E-Zigaretten nun zum 1. Juli endet, nimmt der Gesetzgeber den Handel in die Pflicht:

  • Verpflichtung für alle: Egal wie klein die Verkaufsfläche ist – Kioske, Tankstellen, Spätis, Tabakläden und Vape-Shops müssen leere E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer kostenlos annehmen.
  • Kein Kaufzwang: Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen ihre alten Vapes auch dann abgeben, wenn sie dort kein neues Produkt kaufen oder die Geräte ursprünglich woanders erworben haben.
  • Klare Kennzeichnung: Die Verkaufsstellen müssen gut sichtbar (mindestens im DIN-A4-Format) mit einem einheitlichen, farbigen Sammelstellenlogo und dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf die Rückgabemöglichkeit hinweisen.

Wie entsorge ich meine Vape richtig?

Als Faustregel gilt: Vapes dürfen niemals in die graue Restmülltonne oder in öffentliche Papierkörbe!

Nutzen Sie stattdessen die neuen Rückgabemöglichkeiten direkt dort, wo Sie Ihre Vapes kaufen, oder bringen Sie die ausgedienten Geräte zu einem der 20 aha-Wertstoffhöfe in der Region Hannover. Dort nehmen unsere geschulten Teams den Elektroschrott sicher entgegen, damit er fachgerecht und ohne Brandrisiko recycelt werden kann.

Gemeinsam sorgen wir für Sicherheit und saubere Kreisläufe in der Region Hannover!

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Sie haben Fragen zu den Gebühren, Ihrem Restabfall oder Ihrer Tonnenleerung? Sie möchten uns „wilden Abfall“ melden oder haben Entsorgungsfragen? Dann schreiben Sie, zu welchem Thema wir Sie beraten dürfen. Einfach das Formular ausfüllen und absenden. Schon ist Ihr Anliegen auf dem Weg zu uns und Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung.

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