Wenn die Bäume im Herbst ihr Laub verlieren, beginnt für die Stadtreinigung der Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) eine besonders arbeitsintensive Zeit. Von Oktober bis Dezember sammeln rund 320 Beschäftigte insgesamt etwa 3.500 Tonnen Laub – das entspricht rund 140 Lkw-Ladungen. Zum Einsatz kommen 80 Kehrmaschinen, 100 Laubpuster und 260 Besen.
„Wenn im Herbst die Blätter fallen, läuft bei uns alles auf Hochtouren. Dank moderner Technik und guter Teamarbeit schaffen wir es, jedes Jahr tausende Tonnen Laub schnell und umweltfreundlich aus dem Stadtbild zu entfernen – für mehr Sicherheit und ein gepflegtes Hannover“, sagt Robert Krause, Leiter des Reinigungsbetriebs der aha-Stadtreinigung. „Unsere Laubsammlung zeigt, dass Sauberkeit und Nachhaltigkeit Hand in Hand gehen können. Mit Akku-Geräten und optimierten Abläufen reduzieren wir Lärm und Emissionen.“
Gesammelt wird das Laub auf Straßen, Radwege und Plätzen. Für die Gehwege sind die jeweiligen Grundstückseigentümer verantwortlich. Privathaushalte können ihr Laub bequem über die Biotonne oder den Laubsack entsorgen. Außerdem besteht die Möglichkeit, bis zu einem Kubikmeter kostenlos auf Wertstoffhöfen, Deponien oder Grüngutannahmestellen abzugeben.
Effizienter durch Rendezvous-Verfahren
Um die Einsätze noch effizienter zu gestalten, setzt aha in der Laubzeit verstärkt auf das sogenannte Rendezvous-Verfahren. Dabei werden Container für die Laubsammlung der Stadtreinigung am Morgen zu zuvor definierten Abstellplätzen im Stadtgebiet geliefert. Nach Einsatzende der Reinigungsteams werden die gefüllten Container von aha abgeholt und direkt zur Verwertung zur Deponie in Lahe gebracht.
Durch dieses abgestimmte Verfahren entfällt der Zwischentransport des gesammelten Laubs in die Betriebsstätte. Das bedeutet: mehr Einsatzzeit der Teams vor Ort, eine höhere Effektivität und eine bessere Auslastung der Reinigungsfahrzeuge. Wie der Name schon andeutet, erfordert das Verfahren eine präzise zeitliche Abstimmung und enge Zusammenarbeit der beteiligten Teams – ein gelungenes Beispiel für optimierte Arbeitsprozesse in der Stadtreinigung.
Leiser und umweltfreundlicher: Akku-Laubbläser im Einsatz
Bereits seit mehreren Jahren setzt aha auf den Einsatz von akkubetriebenen Laubbläsern. Diese Geräte kommen je nach Reinigungsauftrag in unterschiedlichen Größen zum Einsatz. Sie sind emissionsfrei, leicht zu bedienen und erzeugen durch den Elektroantrieb ein deutlich leiseres und weniger störendes Geräuschbild als Modelle mit Verbrennungsmotor.
Dank austauschbarer Akkus ist auch bei hoher Einsatzintensität eine durchgehende Arbeitszeit möglich. Die Akkus werden nach Einsatzende in den Betriebsstätten aufgeladen – ein Lagern von Treibstoff entfällt vollständig. Damit leistet aha nicht nur einen Beitrag zur Arbeitssicherheit, sondern auch zum Umweltschutz und zur Lärmreduktion im Stadtgebiet.
Vom Laub zum Kompost
Aus dem gesammelten Laub stellt aha hochwertigen Kompost her. Verunreinigtes Laub wird als Straßenkehricht entsorgt. Für den Eigenbedarf können Bürgerinnen und Bürger auf den Deponien bis zu 400 Kilogramm Kompost für pauschal 5 Euro erwerben.
Mehr Sicherheit im Straßenverkehr
Die Laubentfernung ist ein wesentlicher Beitrag zur Verkehrssicherheit in Hannover:
- Trockenes Laub kann verwehen und Gefahren wie Glasscherben verdecken.
- Nasses Laub bildet rasch eine rutschige Schicht und wird zur Gefahr für alle Verkehrsteilnehmenden.
- Große Laubmengen können Regeneinläufe verstopfen und Oberflächenwasser auf den Straßen stauen – mit potenziell gefährlichen Folgen.
Mit der jährlichen Laubsammlung sorgt die Stadtreinigung für saubere Straßen und eine sichere Mobilitätsinfrastruktur in Hannover.
Rechtlicher Hintergrund
Die Zuständigkeit für die Straßenreinigung ist im niedersächsischen Straßengesetz geregelt und liegt bei den Gemeinden. Die Landeshauptstadt Hannover hat diese Aufgaben in der Verbandsordnung an den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) übertragen. Dieser hat daraufhin eine Straßenreinigungsverordnung und eine Straßenreinigungssatzung erlassen, in denen die Reinigungspflichten der öffentlichen Verkehrsflächen und des Winterdienstes geregelt sind.