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Gebührenanpassung bei aha: Straßenreinigung wird teurer, Winterdienst entlastet Bürger

• Anpassung der Gebühren: Steigende Löhne, höhere Anschaffungskosten und notwendige Bauvorhaben.

• Straßenreinigungsgebühr steigt um 7,89 Prozent, Winterdienstgebühr sinkt deutlich.

• Neue Gebührensätze gelten für die kommenden zwei Jahre ab dem 1. Januar 2026.

Die Stadtreinigung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) passt die Gebühren für die Straßenreinigung in der Landeshauptstadt an. Sie gelten für die zweijährige Gebührenperiode 2026 und 2027.  Zum 1. Januar 2026 ist somit eine Anpassung der Straßenreinigungsgebühren um 7,89 Prozent vorgesehen. 

Für den Kalkulationszeitraum 2026 und 2027 ist vorbehaltlich der Beratung und Empfehlung im Finanzausschuss und im Rat der Landeshauptstadt Hannover ein Gebührenbedarf für die Straßenreinigung von jährlich 32,5 Millionen Euro geplant.

"Die Anpassung der Gebühren ist notwendig, um die hohe Qualität unserer Stadtreinigung und die Verkehrssicherheit im Winter dauerhaft zu gewährleisten. Trotz steigender Kosten in vielen Bereichen, die sich auch in unserem täglichen Betrieb niederschlagen, ist es uns durch eine kluge Kalkulation gelungen, die Gebühren für den Winterdienst sogar deutlich zu senken“, erläutert Dr. Axel von der Ohe, Erster Stadtrat und Finanz- und Ordnungsdezernent der Landeshauptstadt Hannover. „Das entlastet unsere Bürgerinnen und Bürger dort, wo es möglich ist, und zeigt unsere transparente und bürgerfreundliche Politik."

Die Hauptgründe für den Anstieg sind:

  • Personalkosten:
    Ein neuer Tarifabschluss für die Jahre 2025 bis 2027 sieht eine Erhöhung der Entgelte um mindestens 5,8 Prozent bzw. Festbeträge in Höhe von 110 Euro vor. Dieser Anstieg wirkt sich auf die Personalkosten aus, da rund 87 Prozent der Mitarbeiter in den unteren Lohngruppen beschäftigt werden und somit direkt von den Festbeträgen der Tariferhöhung betroffen sind.
  • Investitions- und Betriebskosten: 
    Die Preise für Fahrzeuge und die notwendige Ausrüstung sind stark gestiegen. Dies betrifft sowohl die Anschaffung und Abschreibung von Neufahrzeugen als auch die Instandhaltung und den Betrieb des gesamten Fuhrparks, einschließlich Treibstoff, Ersatzteilen und Wartung. Die allgemeine Inflation trägt ebenfalls zu höheren Kosten bei den Sachmitteln bei, wie etwa für Streugut oder Arbeitsmaterial.
  • Infrastrukturkosten:
    Ein weiterer wesentlicher Kostentreiber sind die notwendigen Baumaßnahmen. Hierzu gehört insbesondere der Neubau einer Betriebsstätte, der aufgrund seines Umfangs und seiner Notwendigkeit eine signifikante Investition darstellt und in die Gebührenkalkulation einfließen muss.

“Die vorliegende Gebührenanpassung ist eine direkte Folge der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung. Steigende Tariflöhne, höhere Preise für Fahrzeuge und Material sowie notwendige Investitionen wie der Neubau einer Betriebsstätte zwingen uns, die Gebühren für die Straßenreinigung anzuheben“, erklärt Julia Fürst, aha-Geschäftsführerin. „Es freut uns sehr, dass wir die Kostenüberdeckung aus der Straßenreinigung und dem Winterdienst der vergangenen Jahre direkt an unsere Gebührenzahler weitergeben können. Dies ermöglicht unter anderem eine erhebliche Senkung der Winterdienstgebühren und zeigt unsere transparente und bürgernahe Gebührenpolitik.”

Was sich ändert: Straßenreinigung und Winterdienst im Detail

Die Gebührenentwicklung ist zweigeteilt: Während die Kosten für die Straßenreinigung steigen, sinken die Gebühren für den Winterdienst.

Straßenreinigung

Die Gebühren für die Straßenreinigung werden nach Frontmetern des Grundstücks und der Häufigkeit der Reinigung berechnet. Für den „Standardfall“ der wöchentlichen Reinigung (Reinigungsklasse R5), der rund 68 Prozent der Haushalte in Hannover betrifft, steigen die Gebühren um 7,89 Prozent. Konkret bedeutet das: Die monatliche Gebühr je Frontmeter erhöht sich von 0,76 Euro auf 0,82 Euro. Auch für alle anderen Reinigungsklassen (R1 bis R4) steigen die Gebühren analog an.

Winterdienst

Im Gegensatz dazu werden die Gebühren für den Winterdienst deutlich gesenkt.

  • Die Gebühr der Winterdienstklasse W1 (hohe Priorität) reduziert sich um 33,33 Prozent.
  • Die Gebühr der Winterdienstklasse W2 (niedrigere Priorität) sinkt sogar um 50 Prozent.

Grund für die Senkung ist eine Kostenüberdeckung in den Jahren 2021 bis 2023. Diese Überdeckung wird nun mit den Gebühren für die Jahre 2026 und 2027 verrechnet. Eine weitere Entlastung der Bürger ergibt sich aus einem Gerichtsurteil, das dazu führt, dass die Landeshauptstadt Hannover künftig einen größeren Anteil der Kosten für den Winterstreudienst („Hannover Winter“) übernimmt.

Hintergrundinformationen

Die Gebühren für die Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover werden gemäß § 6 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung und § 52 Abs. 3 des Niedersächsischen Straßengesetzes erhoben. Die Anpassungen erfolgen auf Basis der Kalkulation, die die notwendigen Einnahmen für die Betriebskosten der kommenden zwei Jahre ermittelt.

Zusätzlich zu den Gebührenänderungen wurden redaktionelle Anpassungen an der Satzung vorgenommen. Eine dieser Änderungen ist, dass die Reinigung von Fahrradbügeln in Zukunft ausdrücklich in die Reinigungsverpflichtung der Straßenreinigungssatzung aufgenommen wird.

aha ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Gebühren so zu kalkulieren, dass alle Kosten gedeckt sind, ohne dabei Gewinne zu erzielen. Sollte es zu Kostenüberdeckungen oder -unterdeckungen kommen, müssen diese in den folgenden Gebührenperioden verrechnet werden. Die jetzt beschlossene Anpassung spiegelt somit eine realistische und transparente Kostenentwicklung wider, die sowohl auf äußeren Faktoren wie Tarifabschlüssen als auch auf internen Kalkulationen beruht.

Anlage 1: Anpassung der Straßenreinigungsgebühren im Detail

Gebühren für Straßenreinigung
Die Gebühren für die Straßenreinigung werden nach der Frontlänge des Grundstücks und der Häufigkeit der Reinigung berechnet. Die Gebühren steigen in allen Reinigungsklassen an. Der nachfolgende Vergleich zeigt die monatlichen Gebühren pro Frontmeter, die ab dem 01.01.2026 gültig sind.

  • Reinigungsklasse R1:
    Die Gebühr für eine tägliche Reinigung steigt von 5,32 € auf 5,74 €.
  • Reinigungsklasse R1b:
    Die Gebühr für eine sechsmal wöchentliche Reinigung steigt von 4,56 € auf 4,92 €.
  • Reinigungsklasse R2:
    Die Gebühr für eine fünfmal wöchentliche Reinigung steigt von 3,80 € auf 4,10 €.
  • Reinigungsklasse R2b:
    Die Gebühr für eine viermal wöchentliche Reinigung steigt von 3,04 € auf 3,28 €.
  • Reinigungsklasse R3:
    Die Gebühr für eine dreimal wöchentliche Reinigung steigt von 2,28 € auf 2,46 €.
  • Reinigungsklasse R4:
    Die Gebühr für eine zweimal wöchentliche Reinigung steigt von 1,52 € auf 1,64 €.
  • Reinigungsklasse R5:
    Die Gebühr für eine einmal wöchentliche Reinigung steigt von 0,76 € auf 0,82 €. 
    Dies betrifft rund 68 % der Haushalte.
  • Reinigungsklasse R6:
    Die Gebühr für eine zweimal monatliche Reinigung steigt von 0,38 € auf 0,41 €.

Gebühren für Winterdienst
Im Gegensatz zur Straßenreinigung werden die Gebühren für den Winterdienst deutlich gesenkt, da es in den Jahren 2021 bis 2023 zu einer Kostenüberdeckung kam. Diese Überdeckung wird nun an die Gebührenzahler weitergegeben.

  • Winterdienstklasse W1 (hohe Priorität): 
    Die monatliche Gebühr je Frontmeter reduziert sich von 0,12 € auf 0,08 €. Dies entspricht einer Senkung um 33,33 %.
  • Winterdienstklasse W2 (niedrige Priorität): 
    Die monatliche Gebühr je Frontmeter sinkt von 0,02 € auf 0,01 €. Dies entspricht einer Senkung um 50 %.

Die Gebühren für den Winterdienst werden zusätzlich entlastet, da die Landeshauptstadt Hannover einen größeren Anteil der Kosten für den Streudienst aus dem Haushalt übernimmt.

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