
FAQ
Korrektur der Abfallgebührenbescheide in der Landeshauptstadt Hannover
Fragen und Antworten
Bei der Erstellung der aktuellen Abfallgebührenbescheide für Grundstücke im Stadtgebiet Hannover ist ein Erfassungsfehler bei der Landeshauptstadt Hannover aufgetreten. Den einzelnen Entsorgungsleistungen wurden teilweise falsche Beträge zugewiesen. Dies betrifft vor allem die Grundgebühren.
Betroffen sind Bescheide für Grundstücke innerhalb der Landeshauptstadt Hannover. Insgesamt sind rund 65.000 von etwa 71.000 Bescheiden fehlerhaft. In mehr als 99 Prozent der Fälle liegen die Abweichungen bei Beträgen von weniger als einem Euro pro Monat. Die Straßenreinigungsgebühren sind ausdrücklich nicht betroffen.
Nein. Sie müssen weder bei der Stadtverwaltung noch bei aha anrufen oder schriftlich widersprechen. Die Korrektur erfolgt „von Amts wegen“, das heißt automatisch durch die Verwaltung.
Die Stadtverwaltung Hannover plant, die neuen, korrigierten Bescheide etwa Mitte Februar zu versenden. Bitte gedulden Sie sich bis dahin.
Nein. Für die Gebührenzahler*innen entstehen durch die fehlerhaften Bescheide keinerlei zusätzliche finanzielle Belastungen.
Eine Fehleranalyse der städtischen Finanzverwaltung ergab, dass bei der Erfassung der angepassten Gebühren bei neun von 99 Fallkonstellationen falsche Zahlungsbeträge hinterlegt waren. Dies führte zur fehlerhaften Berechnung einer Vielzahl von Bescheiden.
Der neue Bescheid ändert die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren, soweit die Gebührentatbestände betroffen sind (9 von 99 Tatbeständen). Im Übrigen bleibt er gültig, so beispielsweise für alle nicht betroffenen Gebührentatbestände und die Straßenreinigungsgebühren, die mit dem Bescheid vom 08.01.2026 festgesetzt wurden.
Mit den Bescheiden von Mitte Februar 2026 werden die bisherigen falschen Festsetzungen korrigiert. Sofern die bisherige Festsetzung höher ist als die korrekte Festsetzung, werden die entsprechenden Beträge mit einem Fälligkeitsdatum 15.02.2026 versehen und anschließend mit der bisherigen (zu hohen) Festsetzung verrechnet. Sofern ein SEPA-Mandat vorliegt, wird damit sichergestellt, dass kein zu hoher Betrag zur Fälligkeit 15.02.2026 abgebucht wird.
Sollte es hingegen zu Nachforderungen für zu bisher zu niedrige Festsetzungen kommen, werden diese entsprechend der gesetzlichen Regelungen für Erhöhungen dann erst Mitte März 2026 fällig und dann bei Vorliegen eines SEPA-Mandates zum Fälligkeitszeitpunkt separat abgebucht.
Wer kein SEPA-Mandat erteilt hat, muss die Beträge für die Fälligkeiten 15.02.2026 und Mitte März dann selbstständig überweisen. Ab dem Fälligkeitstermin 15.05.2026 gelten dann die im neuen Bescheid ausgewiesen Beträge, die entweder eingezogen werden (SEPA-Mandat) oder selbstständig zu zahlen sind.
Wer bereits einen zu hohen Betrag eingezahlt hat, bekommt automatisch eine Rückerstattung.