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Jahresanfangs- bescheid & SEPA-Mandat

Alles rund um den Jahresanfangsbescheid und das SEPA-Lastschriftmandat für Bürgerinnen und Bürger aus dem Umland (nicht Stadt) – kurz und verständlich erklärt.

SEPA-Lastschriftmandat

Machen Sie sich das Leben ein bisschen leichter

Ab 2026 kümmert sich aha direkt um Ihre Abfallgebühren im Umland (nicht Stadt Hannover). Ganz ohne Umwege über andere Unternehmen. Damit der Übergang reibungslos klappt, brauchen wir nur eines von Ihnen: ein SEPA-Lastschriftmandat. Das ist in nur wenigen Minuten unkompliziert online eingerichtet. Ab März 2026 können Sie Ihr neues SEPA-Lastschriftmandat auch schriftlich abgeben. 

Achtung!

Nicht mehr gültig: Alte SEPA-Mandate und Daueraufträge an enercity sowie alte Daueraufträge an aha - bitte canceln und SEPA-Mandat vergeben oder neu anlegen!

Schritt für Schritt zum SEPA-Mandat:

Melden Sie sich an in unserem aha Online-Portal

1.

Im Online-Portal „SEPA-MANDAT“ auswählen.

2.

Auf „Neues Mandat hinterlegen“ klicken.

3.

Ihre IBAN eintragen.
Ihre Adressdaten sind bereits vorausgefüllt.

4.

Abweichendes Konto? Dann Häkchen bei „Abweichender Kontoinhaber“ setzen und Kontodaten ergänzen.

5.

Lastschriftvereinbarung mit Häkchen bestätigen.

6.

Auf „Lastschriftmandat erteilen“ klicken – fertig!

Und so geht's: Ihr Weg zum SEPA-Mandat im Video

Sie haben Fragen?

Häufige Fragen zur SEPA-Umstellung

Der bestehende Vertrag mit der enercity AG zum Gebühreneinzug läuft am 31.12.2025 aus. aha wird den Gebühreneinzug ab dem 01.01.2026 selbst übernehmen. Wenn sich der Zahlungsempfänger (enercity zu aha) ändert, muss der Zahlungspflichtige (Kunde) zwingend ein neues Mandat unterzeichnen. Das bei der enercity AG erteilte SEPA-Mandat darf dafür nicht übernommen werden. Deswegen bitten wir Sie als unsere Kunden, uns als aha ein neues SEPA-Mandat zu erteilen.

Die Abgabe des SEPA-Lastschriftmandats kann ausschließlich online über das aha-Portal erfolgen: https://behaelterportal.aha-region.de/portal/login

Das können Sie auch. Die neuen Bankdaten von aha werden Ihnen mit dem Gebührenbescheid im Januar 2026 rechtzeitig mitgeteilt.

Wir bitten Sie, rechtzeitig entsprechende Daueraufträge an die enercity AG zum 31.12.2025 zu beenden.

Ab dem 01.01.2026 gilt dafür folgendes Bankkonto: 

Kontoinhaber: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover

IBAN: DE22 2505 0180 0000 2902 20 

Verwendungszweck: steht in Ihrem Gebührenbescheid für 2026

Überweisungen nach dem 30.12.2025 werden nicht mehr ausgeführt und Sie erhalten Ihr Geld zurück. Achtung: ab diesem Stichtag bitte nur noch an die neue Bankverbindung bei aha überweisen.

Gehen die Zahlungen nicht fristgerecht auf dem richtigen Bankkonto ein, werden nicht gezahlte Gebühren gemahnt und gegebenenfalls anschließend vollstreckt. 

Wir sind für Sie da.

Spezielle Fragen zur SEPA-Umstellung

Für jedes Grundstück muss zwar ein eigenes SEPA-Mandat eingetragen werden, diese können aber auf ein gleiches Konto verweisen. Auch wenn Sie mehrere Grundstücke mit einer jeweils eigenen Mandatsreferenz haben, reicht es aus, wenn die Lastschriften von einem Konto eingezogen werden.

Mandatsreferenz ist die eindeutige Zuordnung für Ihre Zahlung. Diese gibt es nur ein mal. 

Für Abfallgebühren: Kundennummer plus Prüfziffer am Ende (Prüfziffer =eine Zahl ohne Leerzeichen) . Sie finden diese Mandatsreferenznummer in Ihrem Bescheid für 2026. 

Es wird keine Doppelabbuchung geben. Die über die Abfallgebührenbescheide festgesetzten Abfallgebühren werden bis zum 31.12.2025 ausschließlich von der enercity AG eingezogen. Ab dem 01.01.2026 dann nur noch von aha.

Nein, für Sie entstehen keinerlei zusätzliche Kosten.

Künftig erscheint der Einzug unter dem Namen Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover statt des bisherigen Dienstleisters (enercity AG)

  • Die Zahlung schlägt fehl und es werden Rücklastschriftgebühren entstehen.
  • Ihr erteiltes SEPA-Lastschriftmandat verliert seine Gültigkeit. Zum Erneuern setzen Sie sich mit uns in Verbindung unter: 0511/9911 666 504 oder per Mail über zahlungsverkehr@aha-region.de
  • Bitte überweisen Sie umgehend Ihre fälligen Abfallgebühren zuzüglich der entstandenen Rücklastschriftgebühren.

Ihre Daten werden nach geltenden Datenschutzrichtlinien geschützt, sowohl bei der enercity AG, als auch beim Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover.

Ihre neue Kundennummer ist nahezu identisch mit Ihrer alten Kundennummer. Wir haben an die alte Kundennummer lediglich eine Prüfziffer angehängt. Diese Prüfziffer ermöglicht es uns, Ihre Überweisung (sofern Sie nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen) eindeutig Ihrem Kundenkonto bei uns zuzuordnen. Deshalb ist es ganz wichtig, dass Sie uns diese neue Kundennummer bei Ihrer Überweisung als Verwendungszweck angeben.

Java Script ist eine Programmiersprache, die innerhalb des Webbrowsers ausgeführt wird. Dank Java Script kann unser Online-Portal von Ihnen interaktiv genutzt werden. Es dient dazu, Ihre Eingaben zu unterstützen, Fehler zu vermeiden und den Datenaustausch zwischen Ihnen und uns so reibungslos wie möglich zu gestalten. Sie können es beruhigt ausführen. Es greift nicht auf Ihre lokalen Dateien zu und gibt keine Daten an uns weiter, die Sie nicht selbst eingegeben haben.

Video zum Jahresanfangsbescheid:

Häufig gestellte Fragen zur Gebührenanpassung

Die neuen Gebühren gelten ab dem 1. Januar 2026.

Die Jahresgebührenbescheide werden voraussichtlich in der zweiten Kalenderwoche 2026 an Sie versandt.

Die Abfallgebühren steigen im Durchschnitt um 9,45 Prozent.

Nach zwei Jahren mit gesenkten Gebühren ist eine Anpassung erforderlich, um gestiegene Betriebskosten zu decken. Die wichtigsten Gründe sind:

  • Höhere Kosten für Personal, Kraftstoff und die CO2-Steuer.
  • Notwendige Investitionen in moderne Fahrzeuge, Anlagen und die digitale Infrastruktur.

Ja, die Gebühren für Bioabfall bleiben nahezu unverändert.

  • Online: Auf unserer Webseite www.aha-region.de finden Sie detaillierte Informationen zu Ihrem Gebührenbescheid.
  • Telefonisch: Bei allen Fragen rund um die Gebühren stehen wir Ihnen über unsere kostenlose Hotline zur Verfügung:
    • Gebührenhotline: 0800 999 10 20
    • Service-Hotline: 0800 999 11 99
  • Erreichbarkeit der Hotline: Montag bis Donnerstag von 7 bis 16:30 Uhr und Freitag von 7 bis 15 Uhr.

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