
SEPA-Lastschriftmandat
Machen Sie sich das Leben ein bisschen leichter
Ab 2026 kümmert sich aha direkt um Ihre Abfallgebühren. Ganz ohne Umwege über andere Unternehmen. Damit der Übergang reibungslos klappt, brauchen wir nur eines von Ihnen: ein SEPA-Lastschriftmandat. Das ist in nur wenigen Minuten unkompliziert online eingerichtet.
Achtung nicht mehr gültig!
Alte SEPA-Mandate und Daueraufträge an enercity sowie alte Daueraufträge an aha - bitte canceln und SEPA-Mandat vergeben oder neu anlegen
Und so geht's:
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2025 SEPA-Zahlungen weiterhin über enercity
Bis Ende 2025 vereinnahmt enercity im Namen und Auftrag von aha die Zahlungen der gebührenpflichtigen Bürger in der Region Hannover und leitet diese an den Zweckverband weiter. Die Errechnung und Festlegung der Abfallgebühren erfolgt weiterhin durch aha selbst.
Schritt für Schritt erklärt als Video:
Sie haben Fragen?
Allgemeine Fragen rund um SEPA
Durch das SEPA-Lastschriftmandat wird der Zahlungsempfänger (hier aha) ermächtigt, fällige Rechnungsbeträge vom Konto des Zahlungspflichtigen (Kunde) einzuziehen. Gleichzeitig wird auch das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung der Lastschrift beauftragt.
Die Erteilung eines SEPA-Mandats hat mehrere Vorteile. Zum einen gewährleistet es die pünktliche Zahlung Ihrer Abfallgebühren, ohne dass Sie jeden Zahlungstermin im Auge behalten müssen. Zum anderen entfällt der Aufwand, bei Gebührenanpassungen aktiv zu werden, da die Beträge automatisch angepasst und abgebucht werden. Dies führt zu einer erheblichen Zeitersparnis und vermindert das Risiko von Versäumnissen oder Verzugsgebühren. Darüber hinaus bietet es eine einfache und sichere Methode des Zahlungsverkehrs.
Die Ermächtigung kann jederzeit widerrufen werden. Diese Sollte 2 Wochen vor Fälligkeit bei uns eingegangen sein.
Grundsätzlich sind Änderungen von Mandatsdaten ohne Vereinbarung und Unterzeichnung eines neuen Mandats möglich (z. B. Namensänderung durch Heirat, Änderung der Kontoverbindung, Änderung der Mandatsreferenz durch den Zahlungsempfänger). Diese Änderungen sind lediglich in der vereinbarten Art und Weise vorzunehmen und später im Datensatz mitzuteilen.
Wenn sich allerdings die Person des Zahlungspflichtigen oder des Zahlungsempfängers ändert, muss der Zahlungspflichtige zwingend ein neues Mandat unterzeichnen.
Wir sind für Sie da.

Telefon: 0511 9911 666 504
E-Mail: sepa@aha-region.de
aha-spezifische Fragen
Der Vertrag mit der enercity AG zum Gebühreneinzug läuft am 31.12.2025 aus. aha wird den Gebühreneinzug ab dem 01.01.2026 selbst übernehmen.
Wenn sich der Zahlungsempfänger (enercity zu aha) ändert, muss der Zahlungspflichtige (Kunde) zwingend ein neues Mandat unterzeichnen. Das bei der enercity AG erteilte SEPA-Mandat darf dafür nicht übernommen werden. Deswegen bitten wir Sie als unsere Kunden, uns als aha ein neues SEPA-Mandat zu erteilen.
Für jedes Grundstück muss zwar ein eigenes SEPA-Mandat eingetragen werden, diese können aber auf ein gleiches Konto verweisen. Auch wenn Sie mehrere Grundstücke mit einer jeweils eigenen Mandatsreferenz haben, reicht es aus, wenn die Lastschriften von einem Konto eingezogen werden.
Das können Sie auch. Die neuen Bankdaten von aha werden Ihnen mit dem Gebührenbescheid im Januar 2026 rechtzeitig mitgeteilt.
Wir bitten Sie, rechtzeitig entsprechende Daueraufträge an die enercity AG zum 31.12.2025 zu beenden.
Es wird keine Doppelabbuchung geben. Die über die Abfallgebührenbescheide festgesetzten Abfallgebühren werden bis zum 31.12.2025 ausschließlich von der enercity AG eingezogen. Ab dem 01.01.2026 dann nur noch von aha.
Überweisungen nach dem 30.12.2025 werden nicht mehr ausgeführt und Sie erhalten Ihr Geld zurück. Achtung: ab diesem Stichtag bitte nur noch an die neue Bankverbindung bei aha überweisen.
In der Vergangenheit an enercity AG erteilte Daueraufträge, müssen spätestens zum 30.12.2025 beendet werden. Ab dem 01.01.2026 ist die neue Bankverbindung von aha zu nutzen.
Kontoinhaber: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover
IBAN: DE22 2505 0180 0000 2902 20
Verwendungszweck: steht in Ihrem Gebührenbescheid für 2026
Mandatsreferenz ist die eindeutige Zuordnung für Ihre Zahlung. Diese gibt es nur ein mal.
Für Abfallgebühren: Kundennummer plus Prüfziffer am Ende (Prüfziffer =eine Zahl ohne Leerzeichen) . Sie finden diese Mandatsreferenznummer in Ihrem Bescheid für 2026.
Kontoinhaber: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover
IBAN: DE22 2505 0180 0000 2902 20
Verwendungszweck: steht in Ihrem Gebührenbescheid für 2026
Seit Oktober 2025 müssen Banken prüfen, ob Name und IBAN bei Überweisungen übereinstimmen. Ziel ist mehr Sicherheit für Kunden und Schutz vor Rechnungsbetrug. Damit wird EU-weit eine Gesetzeslücke geschlossen. Für Kunden bedeutet das: mehr Schutz, aber auch mehr Eigenverantwortung.
Kontoinhaber: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover
IBAN: DE22 2505 0180 0000 2902 20
Verwendungszweck: steht in Ihrem Gebührenbescheid für 2026
Die Abgabe des SEPA-Lastschriftmandats kann ausschließlich online über das aha-Portal erfolgen. https://behaelterportal.aha-region.de/portal/login
Gehen die Zahlungen nicht fristgerecht auf dem richtigen Bankkonto ein, werden nicht gezahlte Gebühren gemahnt und gegebenenfalls anschließend vollstreckt.
Sie erreichen unseren Kundenservice unter 0511/9911 666 504 oder per Mail über zahlungsverkehr@aha-region.de
Nein, für Sie entstehen keinerlei zusätzliche Kosten.
Künftig erscheint der Einzug unter dem Namen Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover statt des bisherigen Dienstleisters (enercity AG)
- Die Zahlung schlägt fehl und es werden Rücklastschriftgebühren entstehen.
- Ihr erteiltes SEPA-Lastschriftmandat verliert seine Gültigkeit. Zum Erneuern setzen Sie sich mit uns in Verbindung unter: 0511/9911 666 504 oder per Mail über zahlungsverkehr@aha-region.de
- Bitte überweisen Sie umgehend Ihre fälligen Abfallgebühren zuzüglich der entstandenen Rücklastschriftgebühren.
Ihre Daten werden nach geltenden Datenschutzrichtlinien geschützt, sowohl bei der enercity AG, als auch beim Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover.
Häufig gestellte Fragen zur Gebührenanpassung
Die neuen Gebühren gelten ab dem 1. Januar 2026.
Die Jahresgebührenbescheide werden voraussichtlich in der zweiten Kalenderwoche 2026 an Sie versandt.
Die Abfallgebühren steigen im Durchschnitt um 9,45 Prozent.
Nach zwei Jahren mit gesenkten Gebühren ist eine Anpassung erforderlich, um gestiegene Betriebskosten zu decken. Die wichtigsten Gründe sind:
- Höhere Kosten für Personal, Kraftstoff und die CO2-Steuer.
- Notwendige Investitionen in moderne Fahrzeuge, Anlagen und die digitale Infrastruktur.
Ja, die Gebühren für Bioabfall bleiben nahezu unverändert.
- Online: Auf unserer Webseite www.aha-region.de finden Sie detaillierte Informationen zu Ihrem Gebührenbescheid.
- Telefonisch: Bei allen Fragen rund um die Gebühren stehen wir Ihnen über unsere kostenlose Hotline zur Verfügung:
- Gebührenhotline: 0800 999 10 20
- Service-Hotline: 0800 999 11 99
- Erreichbarkeit der Hotline: Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:30 bis 13:00 Uhr.





