Anlieferungsbestimmungen
Regeln für die Anlieferung von Wertstoffen
Zulässige Anlieferungen:
- Nur Privathaushalte können den Service der Wertstoffhöfe in Anspruch nehmen.
- Max. Menge: 1 m³
- Eine Anlieferung pro Tag
- Anlieferung mit Kraftfahrzeugen bis 2,8 t, die nach ihrer Innenausstattung für die private Personenbeförderung ausgerüstet sind, egal ob sie als PKW oder LKW zugelassen sind. Fahrzeuge mit gewerbetypischer Ausstattung, wenn die Abfälle aus einem Privathaushalt stammen und haushaltstypisch sind.
- Anlieferung mit Kraftfahrzeuge über 2,8 t, wie beispielsweise
Geländewagen, Wohnmobile, Vans, Busse sowie „Sport Utility Vehicles – SUV, wenn sie der Personenbeförderung dienen und ausschließlich privat genutzt werden.
Bitte beachten Sie:
- Gewerbeabfälle und Anliefermengen über 1 m³ aus Privathaushalten nehmen nur die Deponien gegen Gebühr an.
- Mehr Infos entnehmen Sie bitte der Benutzungsordnung für Deponien und Wertstoffhöfe.