
Abfall ABC
Abfalltrennung leicht gemacht: Von Aceton bis Zementsack – alles richtig entsorgt! Wenn Sie mal nicht wissen, wohin ein bestimmter Abfall gehört finden Sie im Abfall ABC alle Informationen rund um die Entsorgung der Abfälle.
Nachtspeicheröfen
(Speichersteine)
Können Sie hier entsorgen:
DeponieKönnen Sie hier entsorgen:
Alle NSÖ (Nachtspeicheröfen) – asbesthaltig und asbestfrei – werden an folgenden Standorten angenommen:
Die Anlieferung der Geräte muss vorher telefonisch angemeldet werden:
- Deponie Hannover: 0511/9911-47961
- Deponie Wunstorf: 0511/9911-33911
- Deponie Burgdorf: 0511/9911-34615
Nachtspeicheröfen nicht auseinanderbauen!
Speichersteine können sehr giftiges Chrom VI enthalten und sind ggf. mit Asbest belastet.
Infos zur Annahme von separaten Speichersteinen aus Nachtspeicheröfen finden Sie unter dem Stichwort „Speichersteine aus Nachtspeicheröfen“
Annahmebedingungen nach dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG):
- Vor der Abgabe der Geräte muss geklärt werden, ob die Nachtspeicheröfen asbestfrei oder asbesthaltig sind.
- Die Nachtspeicheröfen müssen staubdicht verpackt angeliefert werden.
- Grundsätzlich sind Nachtspeicheröfen in starker, reißfester Folie rundum zu verpacken. Diese Folie ist luftdicht durch beständiges Textilklebeband (Panzerband) abzukleben (kein braunes Packklebeband). Das eingesetzte Klebeband muss wasserbeständig sein.
- Die Nachtspeicheröfen müssen komplett angeliefert werden.
- Die Speichersteine müssen sich bei der Anlieferung bei aha im Gerät befinden.
- Anlieferung auf Paletten: Als Paletten sind nur unbeschädigte Europaletten mit den Maßen 120 x 80 cm zu verwenden. Die Paletten müssen mit einem Hubwagen/Flurförderfahrzeug händelbar sein. Die Nachtspeicheröfen müssen für die Abholung mit der Rückseite flach auf eine Palette gelegt werden, mit den Lüftungsschlitzen nach oben und gegen ein Verrutschen unbedingt gesichert sein. Die Paletten werden mit den Nachtspeicheröfen übergeben.
- Bis zu zwei Nachtspeicheröfen dürfen übereinandergestapelt werden.
- Anlieferungen aus Privathaushalten und Gewerbebetrieben, die mit Haushalten vergleichbar sind (z.B. Notare, Büros, Ärzte) können die Nachtspeicheröfen in haushaltsüblichen Mengen (bis 7 Stück) anliefern.
Voraussetzungen für die kostenfreie Annahme von Nachtspeicheröfen
Hinweise: Es wird zwischen asbesthaltigen und asbestfreien Nachtspeicheröfen unterschieden. Nachtspeicheröfen die unsachgemäß verpackt oder ohne Palette angeliefert werden, werden nicht angenommen.
- Folgende Dokumentation an jedem einzelnen asbesthaltigen Nachtspeicherofen:
- Nachtspeicherofen abgebaut und verpackt durch Fachpersonal nach TRGS 519 (Kopie Zertifikat)
- Nachtspeicherofen der Firma:.... Modell:.... Baujahr:.....asbesthaltig
- Zertifikat vom Hersteller für diesen Nachtspeicherofen mit der Angabe asbesthaltig
- Folgende Dokumentation an jedem einzelnen asbestfreien Nachtspeicherofen:
- Zertifikat vom Hersteller für diesen Nachtspeicherofen mit der Angabe asbestfrei
Für alle Nachtspeicheröfen gilt:
Zur eindeutigen Identifikation der Nachtspeicheröfen müssen Typenschilder gut lesbar und frei zugänglich sein.
Für alle anderen Anlieferungen ist die Abgabe der Nachtspeicheröfen kostenpflichtig (107,37€/Stück)
Sachstand: 18.06.2025

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