Weiter zum Inhalt

Schritt für Schritt zum grünen Reporting

Taxonomie für mehr Transparenz

Mit dem europäischen Green Deal wollen die EU-Mitgliedstaaten bis 2050 klimaneutral werden. Deutschland plant, dieses Ziel schon bis 2045 zu erreichen. Damit das gelingt, soll insbesondere wirtschaftliches Engagement in nachhaltige Aktivitäten geleitet werden – und zwar mithilfe der sogenannten Taxonomie.

Bei Taxonomie handelt es sich um ein Klassifizierungssystem, mit dem sich die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen auf Basis europaweit einheitlicher Richtwerte bestimmen und kommunizieren lässt. Investoren können nachhaltige Investments dadurch schneller und leichter erkennen – so das Kalkül. Greenwashing soll über diese Standardisierung der Vergangenheit angehören. Für nachhaltig wirtschaftende Unternehmen ist die Umstellung auf die geforderte Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) allerdings ein Kraftakt. Und nicht alle EU-Kriterien für Nachhaltigkeit sind plausibel.

Taxonomie in der Kreislaufwirtschaft

Auch die Abfallentsorgung gilt in Teilen als taxonomiefähig und damit als nachhaltig. Deshalb ergeben sich für aha umfassende neue Vorgaben und Pflichten bei der Berichterstellung. „Im Fokus stehen sechs definierte Umweltziele“, erklärt Stefan Müller, Sachgebietsleiter Finanzen bei aha. „Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen ist ein Teil. Dazu kommen der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, die Reduzierung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.“ Es gilt also, die wirtschaftlichen Aktivitäten von aha entsprechend zuzuordnen und das Berichtswesen anzupassen.

„Die Umsetzung wird bei uns voraussichtlich erst mit der Berichterstattung des Jahres 2025 einhergehen“, so Müller. „Die Finanzdaten werden dafür als Erstes aus dem ERP-System extrahiert und mit den weiteren geschäftsspezifischen Daten bereitgestellt.“ ERP steht für Enterprise Resource Planning und bezeichnet ein komplexes Anwendungssystem, das der Planung und Organisation der im Unternehmen vorhandenen Ressourcen dient. Der nächste Schritt ist, alle relevanten Daten zu konsolidieren, zu kontrollieren und für den Jahresabschluss an die Verantwortlichen für die nichtfinanzielle Berichterstattung zu übermitteln. Die Daten, die dann möglichst automatisiert, also ohne großen personellen Aufwand aufbereitet und weitergeleitet werden sollen, können so anschließend auch den Wirtschaftsprüfern zur Verfügung gestellt werden. „Der Aufbau eines dauerhaften Berichtswesens, das auch unterjährig von den Prozessownern gecheckt und für Analysen genutzt werden kann, ist der abschließende Schritt“, sagt Müller. Alles in allem ein recht aufwendiges Unterfangen, das aber beherrschbar sein dürfte, sobald sich erst einmal eine Routine eingestellt hat. Generell ist es positiv zu bewerten, dass sich nachhaltig wirtschaftende Unternehmen durch dieses Verfahren von anderen abheben können.

Restmüllmanagement und thermische Abfallbehandlung fehlen in der Taxonomie

Die Frage, ob es auch kritische Aspekte gibt, bejaht der Finanzexperte mit Blick auf die Kreislaufwirtschaft. „Am jetzigen Entwurf sind vor allem zwei Punkte zu bemängeln: Zum einen berücksichtigen die Kriterien die Sammlung und Behandlung von Restmüll nicht. Und zum anderen wird die thermische Abfallbehandlung negativ bewertet“, betont Müller. Zwar ist es unstreitig, dass Wertstoffe möglichst wiederverwendet oder zumindest recycelt werden sollen. Dennoch verbleibt ein gewisser Anteil an Restmüll, zum Beispiel Abfälle aus Hygieneartikeln oder stark verunreinigter Abfall. Dazu Müller: „Restmüll muss zwingend gesammelt und behandelt werden, um die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten und den Schadstoffeintrag in die Umwelt zu vermeiden.“ In der Taxonomie sollten daher auch Kriterien für ein effizientes Management von Restmüll entwickelt werden.

Zudem ist es falsch, die Verbrennung von nicht gefährlichen Abfällen pauschal als umweltschädigend zu brandmarken. Genau genommen ist das Gegenteil der Fall. Durch die Verwertung der entstehenden Energie tragen thermische Abfallbehandlungsanlagen deutlich zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei. Daher wäre es laut Müller zu begrüßen, dass die Energieerzeugung aus der thermischen Verwertung als „zum Klimaschutz beitragend“ in die Taxonomie einbezogen wird.

zurück

Kontaktformular

Sie haben Fragen zu den Gebühren, Ihrem Restabfall oder Ihrer Tonnenleerung? Sie möchten uns „wilden Abfall“ melden oder haben Entsorgungsfragen? Dann schreiben Sie, zu welchem Thema wir Sie beraten dürfen. Einfach das Formular ausfüllen und absenden. Schon ist Ihr Anliegen auf dem Weg zu uns und Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung.

captcha
=
Rufen Sie uns kostenlos an.

Mo-Do 7:00-16:30 Uhr
Fr 7:00-15:00 Uhr

Gebührenhotline
0800 999 10 20

Service-Hotline
0800 999 11 99

Ob Behältertausch, Behälterwäsche oder Anmeldung eines Gemeinschaftsbehälters.

Zu den Formularen