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Die Restmülltonne für die gesamte Region Hannover

Endlich ein System: Ab dem 01.01.2024 vereinheitlicht die Region Hannover das Abfuhrsystem für Restabfall – das bedeutet, die gesamte Region Hannover erhält die Restabfalltonne und der Sack wird abgeschafft. Das ist ökologischer, spart wertvolle Ressourcen und hält die Umwelt sauber. Denn aufgerissene Säcke am Straßenrand gehören bald der Vergangenheit an. 

Ab Anfang November 2023 beginnt die Auslieferung der Behälter. Informiert werden Sie bereits ab März 2023. Die Tonnengröße orientiert sich dabei am bisherigen Verbrauch und der Personenzahl. So ist jeder Haushalt pünktlich zum Start der Tonnenabfuhr für Restmüll ab den 1. Januar 2024 versorgt. Die Gebühren für die Bereitstellung und Nutzung entnehmen Sie bitte dem Gebührenbescheid.

Restlos einfach: Die Schwarze Tonne für die Region Hannover!

Unsere Empfehlung für das Behältervolumen

Durch die Umstellung von Sack auf Tonne, können sich Änderungen des Restabfallvolumens für Ihren Haushalt ergeben. Bitte prüfen Sie anhand der Personenzahl des Haushalts, welches Behältervolumen und die damit verbundene Anzahl an Tonnen empfohlen wird.

Sie wechseln 2024 vom Restabfallsack auf die Tonne und würden gerne eine andere Behältergröße bestellen, als Ihnen in Ihrem persönlichen Anschreiben vorgeschlagen wurde? Dann nutzen Sie unser Online-Portal.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie bislang mehr als 19 Gutscheine für Restabfallsäcke erhalten haben, teilen Sie uns Ihren Änderungswunsch bitte ausschließlich per E-Mail an veranlagung@aha-region.de oder schriftlich mit.

Hier geht es zur Online-Ummeldung

 

Die wichtigsten Termine im Überblick

Information für Eigentümer

Damit die Bereitstellung und Entleerung der Restmülltonne reibungslos erfolgen können, ist es wichtig, dass dafür von den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern rechtzeitig ein Standplatz auf dem Grundstück eingeräumt wird. Sollte es mit dem Platz knapp werden, besteht auch die Möglichkeit, sich mit Nachbarn einen Behälter zu teilen.

Unser aha-Service steht unter (0800) 999 11 99 beratend zur Seite – wenn nötig auch im Rahmen einer Ortsbegehung. 

Zum digitalen Standplatzplaner gehts hier!

Die Leerung der Restmülltonne erfolgt am selben Wochentag wie bisher. Mit unserem Abfuhrkalender können Sie sich ab Dezember 2023 Ihren individuellen Terminplan zusammenstellen. 

Zu unserem Abfuhrkalender geht's hier!

Die Ausgabe von Restmüllsäcken gegen Gutscheine wird im Einzelhandel Ende August 2023 und auf den Wertstoffhöfen Ende Dezember 2023 eingestellt. Säcke aus dem Jahr 2023 dürfen, wie aus den Vorjahren gewohnt, zur ersten Leerung im Jahr 2024 noch genutzt werden – in diesem Fall dann als Beistellung neben dem Behälter. Danach werden keine Restmüllsäcke mehr mitgenommen!

  • Hygieneartikel 
  • Windeln 
  • Essensreste 
  • Aktenorder 
  • Fotos 
  • Kehricht, Asche 
  • Musik- und Videokassetten 
  • Tapeten, verschmutzte Papiere 
  • Tierstreu 

 

  • Kunststoffverpackungen, wie Joghurtbecher  
  • Gläser und Flaschen  
  • Papier und Pappe 
  • Batterien und Schadstoffe 
  • Bio- und Grünabfälle
  • Elektrogeräte 
  • Sperrabfälle 
  • Bauschutt  

 

Restmüll vermeiden. Weniger Restmüll schont die Umwelt. Der beste Müll ist der, der gar nicht erst entsteht.  

Nur ein Drittel des Mülls, den wir in den Restmüll schmeißen, gehört da auch rein. Deswegen: Richtig trennen lohnt sich. Wenn etwas im Restmüll landet, was eigentlich noch hätte recycelt werden können, gehen Ressourcen verloren.  

Die wichtigsten Fragen & Antworten

Die unterschiedlichen Sammelsysteme in Hannover und im Umland der Region Hannover sind schon lange ein Thema zwischen aha, der Politik und der Öffentlichkeit. Historisch bedingt werden in den Städten und Gemeinden der Region Hannover von rund sechs Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner noch Restabfallsäcke genutzt. In der überwiegenden Mehrheit der Region Hannover, sowie auch bundesweit, wird längst auf Abfallbehälter zur Sammlung von Restabfall, Bioabfall, Papier oder Verpackungen gesetzt, weil diese deutlichen Vorteile aufweisen. Im „Zukunftskonzept 2035“, das die damaligen Mehrheitsfraktionen aus SPD und CDU im Jahr 2021 bei aha in Auftrag gegeben hat, wurden verschiedene Zukunftsszenarien betrachtet. Im Fokus stand dabei, den öffentlich-rechtlichen Entsorger, der sich durch Gebührengelder finanziert, für künftige Herausforderungen nachhaltig und solide aufzustellen. Gesellschaftliche, ökologische und ökonomische Aspekte standen dabei im Fokus. Die Einführung der Tonne als Standardsystem für alle Abfallfraktionen wurde dabei bereits politisch empfohlen.

Bislang gibt es in Hannover und den Städten und Gemeinden im Umland der Region Hannover zwei unterschiedliche Sammelsysteme. Während in der Landeshauptstadt für Restabfall nur Tonnen verwendet werden, gibt es im Umland teilweise noch Sammelsäcke. Je nach Gebiet ist die Nutzung der Sammelsäcke zwar unterschiedlich, auf die gesamte Region bezogen wird das Sacksammelsystem allerdings lediglich für rund sechs Prozent der Nutzerinnen und Nutzer aufrechterhalten. Trotz der geringen Nutzung bringt das zusätzliche Sammelsystem erheblichen organisatorischen Mehraufwand und damit deutlich höhere Kosten mit sich. Denn: Für die Sacksammlung müssen jedes Jahr Säcke produziert sowie Gebührenmarken gedruckt und zugesendet werden. Außerdem müssen die Säcke an die Verteilstellen geliefert und dort durch Personal ausgegeben werden. Die ungenutzten Restabfallsäcke müssen nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes zudem vernichtet werden, damit keine Ungleichbehandlung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern entsteht, die die Restabfalltonnen nutzen. Eine Mülltonne hat im Vergleich dazu eine Lebenserwartung von durchschnittlich zehn Jahren und kann zu 100% recycelt werden. Darüber hinaus hat das Standard-Sammelsystem Vorteile im Hinblick auf die Umwelt, die Stadtsauberkeit, den Service und die Gesundheit der Mitarbeitenden. Die beiden unterschiedlichen Sammelsysteme sollen daher vereinheitlicht werden, was bedeutet, dass es zukünftig keine Abfallsäcke mehr geben wird.

Die Tonne als Sammelbehältnis für unterschiedliche Abfallarten hat mehrere Vorteile – nicht ohne Grund ist sie bundesweit der Standard. Natürlich ist klar, dass jeder und jede Einzelne immer auch Argumente findet, warum der Sack besser sei. Dies rechtfertigt allerdings nicht den hohen Aufwand, zwei Sammelsysteme parallel aufrechtzuerhalten. Objektiv betrachtet überzeugen folgende Vorteile:

  1. Umwelt- und Ressourcenschutz: Eigentlich ist es ganz klar: Die Sammelbehälter haben eine lange Lebensdauer und helfen so, Plastik zu reduzieren. Und sollten sie einmal defekt sein, kann das Hartplastik gut recycelt werden. Anders als die dünnen Papier-, Bio- oder Restmüllsäcke, die zur Sammlung benutzt werden. Sie sind besonders umweltschädlich, weil Ressourcen verschwendet werden und im schlimmsten Fall Microplastik über den Kompost wieder in den Kreislauf eingebracht wird. Nicht ohne Grund wurden Plastiktüten jeglicher Art in den vergangenen Jahren immer mehr aus dem Alltag der Menschen verbannt. Der Einzelhandel geht hier mit gutem Beispiel voran, in dem er die Plastiktüten gar nicht mehr oder nur gegen einen Aufpreis anbietet. Inzwischen hat es sich beim Einkauf etabliert, nach umweltfreundlichen Alternativen zum Plastik zu suchen. Das sollte auch am Ende der Konsumkette, wenn es um die Entsorgung geht, übernommen werden, zumal das Sammeln in Behältern einfach, sauber und bequem ist.
  2. Wirtschaftlichkeit: aha ist ein gebührenfinanzierter Betrieb. Das heißt, die Kosten werden umgelegt und über die Gebühren von allen Nutzerinnen und Nutzern getragen. Insofern hat aha ein Interesse daran, die Kosten für alle gering zu halten. Das funktioniert am besten, wenn alle Menschen mitmachen. Die richtige Mülltrennung stellt sicher, dass die Abfallbehandlung effektiver ist und für gut getrennte Wertstoffe ein hoher Erlös bei Verwertungsbetrieben erzielt werden kann. Auch die Optimierung von Verwaltung und Logistik, beispielsweise durch den Verzicht auf Produktion und Verteilung von Sammelsäcken oder die Anpassung von Abholrhythmen, ist wirtschaftlicher und dadurch langfristig positiv im Geldbeutel der Menschen spürbar.
  3. Gesundheitsschutz: Ein prall gefüllter Restabfallsack darf bis zu zehn Kilogramm wiegen. In der Realität ist es häufig mehr. Auch das Gewicht von Altpapiersäcken oder gar durchnässten, gefüllten Kartons mit Altpapier, ist nicht zu unterschätzen. Wenn man bedenkt, dass Mitarbeitende beim Einsammeln des Abfalls bis zu zehn Gewichtstonnen täglich bewegen, ist es nachvollziehbar, dass sie häufig unter Rückenbeschwerden leiden. Das Entleeren von Tonnen hingegen ist weitaus weniger belastend für den Körper als das Heben und Werfen von Säcken. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes gibt es eine Europäische Norm zum „Heben und Tragen von Lasten“, nach der es Abfallsäcke eigentlich schon seit längerer Zeit nicht mehr geben dürfte. Auch für Kundinnen und Kunden ist eine Tonne die bequemere Lösung. Denn: aha bietet hier einen Holservice an. Das bedeutet, die Tonnen werden vom Grundstück geholt und zurückgestellt. Niemand muss die schweren Säcke mit Rest- oder Bioabfall selbst an die Bordsteinkante stellen.
  4. Stadtsauberkeit: Oft liegen Säcke zu früh am Straßenrand, werden vom Wind oder von Tieren aufgerissen. Mit der Folge, dass Zeitungspapier, leere Joghurtbecher oder glitschige Gemüsereste auf der Straße verteilt werden und in den Grünflächen liegen bleiben. Das sieht nicht nur hässlich aus, es stellt auch eine Gefahr für Tiere und eine Belastung für die Umwelt dar. Tonnen bieten hier einen großen Vorteil.

Die politischen Gremien der Region, die für die Abfallentsorgung zuständig sind, haben den öffentlich-rechtlichen Entsorger aha damit beauftragt, ein Konzept für eine langfristig nachhaltige Abfallsammlung zu entwickeln. Dabei waren gesellschaftliche, ökonomische und ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Die Abschaffung der Sackabfuhr im Umland war eine der vorgeschlagenen Maßnahmen, da sie sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll ist und durch den Holservice für die Menschen und den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden nur Vorteile hat. Die politischen Gremien sind der Empfehlung von aha gefolgt und haben die Vereinheitlichung der Sammelsysteme und damit die Abschaffung von Abfallsäcken beschlossen.

Nein, ich kann der grundsätzlichen Aufstellung eines Restabfallbehälters nicht widersprechen. Entsprechend des eigenen Nutzungsverhaltens kann der Eigentümer eines Grundstückes Einfluss auf die Größe des zugewiesenen Behälters nehmen. Hier gelten die aktuellen Regelungen der Abfallsatzung.

Die wenigen Kundinnen und Kunden, die bislang noch die Restabfallsäcke nutzen, bekommen eine Restabfalltonne, die sich an ihrem bisherigen Sackvolumen orientiert. Im März 2023 bekommen die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer eine schriftliche Information über die Größe des künftigen Behälters. Das benötigte Volumen errechnet sich anhand der Personenanzahl im Haushalt. Der Restabfallbehälter wird durch aha zugewiesen.

Die Auswahlmöglichkeiten im Bereich Restabfalltonne bezieht sich auf alle gängigen Tonnengrößen (40l/60l/80/l120l/240l/660l/1.100l/2.500l/4.500l) entsprechend des individuellen Bedarfs bzw. des errechneten Mindestvolumens.

Die Gebühren richten sich jeweils nach der aktuellen Gebührensatzung.

Die gesamte Korrespondenz zur Aufstellung der Behälter führt aha mit der/dem Grundstückseigentümer/-in bzw. mit der/dem Bevollmächtigten direkt. Er/Sie erhält einen Brief, in dem die Größe des Behälters und der Aufstellungszeitraum für das jeweilige Grundstück steht. Sollten keine Änderungen nötig sein, läuft der Vorgang automatisch ab. Bei der Behälteraufstellung ist eine Anwesenheit nicht erforderlich. Falls Anpassungen am Behälterstandplatz erforderlich sind, sollten diese rechtzeitig vorgenommen werden. Den Bewohnern der Region steht hierfür auf der Internetseite von aha ein breites Informationsangebot rund um die Behälter zur Verfügung. Ein extra Standplatzplaner ermöglicht den Nutzern, digital eine Standplatzplanung für alle vier Fraktionen der haushaltsnahen Sammlung durchzuführen. Es werden umfangreiche Hinweise zur Standplatzplanung und zum Bau gegeben. Fotos von Standplätzen aus der Region Hannover geben den Nutzern Gestaltungsideen, um den Standplatz in die Gartengestaltung einfließen zu lassen.

Bei besonders schwierigen Standplätzen führt aha auch eine persönliche Standplatzberatung vor Ort durch. Hierfür sind die Rufnummern auf der Internetseite angegeben. Sollte es Änderungswünsche bei der Behältergröße geben, muss der Grundstückseigentümer dies direkt mit aha regeln. Hierfür ist der Zeitraum ab Februar 2024 vorgesehen.

Durch bewusstes Einkaufen und Konsumieren, verbunden mit der sortenreinen Trennung der Abfälle, gelingt es immer mehr Menschen, den Restabfall deutlich zu reduzieren. Es gibt sogar Menschen, bei denen fast kein Restabfall mehr anfällt. Dennoch bleibt es beim Aufwand für Logistik, Personal, Abfallbehandlung und Angebote wie die Wertstoffhöfe. Weil Abfallsammlung und -verwertung ein Solidarsystem ist, wurde in Abstimmung mit den zuständigen Politikern ein Mindestvolumen von zehn Litern und auf Antrag bis auf fünf Liter pro Person veranschlagt. Eine weitere Reduzierung des Mindestvolumens ist nicht möglich. Das Mindestvolumen reduziert Littering im öffentlichen Raum und verringert Mülltourismus. Sollte es eine Veränderung der Größe des Haushalts, etwa durch Auszug von Familienmitgliedern, geben, kann das Volumen nach unten angepasst werden.

Grundsätzliche Informationen zum Thema „Behälterstellplatz“ finden sich auch auf der aha-Internetseite. Den Bewohnerinnen und Bewohnern der Region steht hier ein breites Informationsangebot rund um die Behälter zur Verfügung. Ein neuer „online-Standplatzplaner“ ermöglicht die digitale Planung eines Sammelplatzes für alle vier Fraktionen der haushaltsnahen Sammlung. Nutzerinnen und Nutzer erhalten dabei umfangreiche Hinweise zur Standplatzplanung. Anhand von Fotos gibt aha Gestaltungsideen, die bei der Integrierung des Standplatzes in die Gartengestaltung helfen.

Bei der Wahl des Stellplatzes berät aha die Einwohnerinnen und Einwohner auch gerne persönlich. Bei Interesse steht die Servicehotline unter 0800/9991199 zur Verfügung, die eine telefonische Erstberatung anbietet. Sollte dies nicht ausreichend sein, vermittelt aha den Kontakt zur aha-Standplatzberatung, die in einem weiterführenden Gespräch, in schwierigeren Fällen auch vor Ort, eine Beratung anbietet. Gerne berät aha auch die Umlandkommunen bei Stellplatzfragen in Bebauungsplänen.

Für Rest- und Bioabfall bietet aha schon immer den kostenlosen Holservice an. Das bedeutet, dass die Tonnen am Abholtag von den Mitarbeitenden vom Grundstück geholt und nach der Leerung zurückgestellt werden. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass die Tonnen zugänglich sind. Darüber hinaus müssen sie ebenerdig platziert und weniger als 15 Meter von der Bordsteinkante entfernt sein. Bei der Suche nach einem richtigen Standplatz hilft gern unser Standplatzplaner im Internet oder unsere Standplatzberater im persönlichen Gespräch.

Die Behälter sollen zum Jahresende 2023 aufgestellt werden. Säcke aus dem Jahr 2023 dürfen, wie aus den Vorjahren gewohnt, zur ersten Leerung im Jahr 2024 noch genutzt werden – in diesem Fall dann als Beistellung neben dem Behälter. 

Änderungen bei Abholtagen kann es durch die Anpassung der Logistik immer geben. Ziel ist es jedoch, die Veränderungen auf ein Minimum zu begrenzen.

Unabhängig von der Änderung des Sammelsystems müssen die Kosten für die Dienstleistung von aha i.d.R. alle drei Jahre neu kalkuliert werden. Hier werden auch Teuerungsfaktoren, wie Inflation, gestiegene Personalkosten oder höhere Preise für Sprit oder Fahrzeugbeschaffung im Allgemeinen eingerechnet.

Durch die Vereinheitlichung der Abfallsammlung fallen zukünftig die Aufwendungen für die gesamte Sackverteillogistik weg. Einmalig werden jedoch die neu aufzustellenden Behälter gekauft werden müssen. Durch die Einführung der Tonne und Standardisierung im gesamten Holsystem werden sich Gebührenverschiebungen ergeben, je nachdem welchen Servicelevel und welche Behältergröße der Kunde wählt.

Nicht nur Restabfälle, sondern auch Altpapier und Biomüll sollen zukünftig regionsweit in Tonnen anstatt Säcken gesammelt werden. Für die Sammlung der beiden Wertstoffe ändert sich dann auch der Abholrhythmus von wöchentlich auf 14-täglich. Eine Sammlung in Behältern ist hygienisch unbedenklich und auch der Platzbedarf bleibt gleich.

Wer seinen Bioabfall nicht in der Tonne sammeln möchte, kann sich vom Anschluss- und Benutzungszwang befreien lassen, wenn er einen Komposthaufen im eigenen Garten hat. Selbstkompostierung ist Kreislaufwirtschaft im eigentlichen Sinne und somit eine nachhaltige Alternative, um der gesetzlich geforderten Pflicht zur Abfalltrennung nachzukommen.

Die Vereinheitlichung des Sammelsystems für Restabfälle in Tonnen gilt ab dem 01.01.2024. Für das Jahr 2023 werden letztmalig die so genannten Gebührensäcke zum Sammeln von Restmüll ausgegeben.

Die Sammlung des Biomülls in Säcken wird zum 01.08.2024 durch die Sammlung in Tonnen ersetzt. Die Behälter werden voraussichtlich ab Juni 2024 bei den Kundinnen und Kunden aufgestellt – wenn sie nach Erhalt des Schreibens, entsprechend der vorgegebenen Frist, keinen Antrag auf Eigenkompostierung gestellt haben.

Ab dem 01.01.2025 werden keine blauen Papiersäcke mehr in den Umlauf gebracht. Die Bestände im Einzelhandel oder auf Wertstoffhöfen werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr aufgestockt, es gilt also „solange der Vorrat reicht“. Eine großzügige Bevorratung zuhause macht jedoch keinen Sinn. Denn ab dem 01.01.2026 nimmt aha die Plastiksäcke nicht mehr mit. Für die haushaltsnahe Altpapiersammlung kann ab 01.01.2026 nur noch die blaue Tonne genutzt werden. Im Sinne des Komforts und des Ressourcenschutzes können Kundinnen und Kunden ihre neue Altpapiertonne übrigens auch schon früher bestellen. Wer sich zunächst für die Abgabe auf Wertstoffhöfen oder Wertstoffinseln entscheidet, kann später selbstverständlich immer noch eine Tonne bestellen.

Die Volumina der Müllbehälter werden nach der derzeit gültigen europäischen Norm DIN EN 840/1-6 bzw. der RAL-Güte- und Prüfrichtlinie RAL GZ 951/1 definiert und gemessen. Bei der Berechnung des Volumens ist zu berücksichtigen, dass als Volumen der gesamten Raum innerhalb des geschlossenen Behälters zu Grunde gelegt wird.

Das bedeutet, dass neben dem Rumpfvolumen auch das Deckelvolumen zu berücksichtigen ist. So stehen bei einem 120 Liter Rumpfkörper mit 40 Liter Reduzierungseinsatz, ca. 35 Liter Behälterraum ca. 6 Liter Deckelvolumen zur Verfügung. Geringe Toleranzen sind zulässig.

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