Gebühren für Deponieanlieferungen
Abfallart | €/Mg |
Boden der Boden darf geringe Anteile von Steinen, Findlingen, deren Kantenlänge 15 cm nicht überschreiten, enthalten | 45,56 |
Ziegel, Steine, Sand, Kies und Keramik | 45,56 |
Beton | 11,68 |
Dachziegel | 11,68 |
Bau- und Abbruchholz | 94,52 |
Holzabfälle mit schädlichen Verunreinigungen | 140,00 |
Bioabfälle für Bioabfallkompostwerk (BAK) | 64,32 |
Krankenhausspezifische Abfälle Flughafenabfälle | 148,75 119,26 |
Abfälle zur mechanischen Aufbereitung (MA) mineralische Abfälle zur Beseitigung |
148,75 |
Mg = Megagramm = Tonne
*Bei einem Ausfall der Waage wird die Gebühr nach dem geschätzten angelieferten Volumen berechnet.
Enthält eine Anlieferung Abfälle aus verschiedenen Gruppen, wird die Gruppe mit der höchsten Gebühr zugrunde gelegt.
Für Abfälle, die auf der Deponie bis zur anderweitigen Entsorgung zwischengelagert werden, beträgt die Gebühr für die Annahme und Zwischenlagerung pro angefangene 5 m² Stellfläche und je angefangene Woche 10,00 €. Zusätzlich werden Kosten für die weitere Entsorgung nach Maßgabe des § 9 der Abfallgebührensatzung erhoben. Zur Abfallgebührensatzung
Für die Abfälle, die auf der Deponie sichergestellt werden, wird eine Sicherstellungsgebühr erhoben. Sie beträgt pro angefangene 10 m² Stellfläche und je angefangene Woche 5,00 €, mindestens aber 12,50 €.