Abfallarten: Was gehört dazu?
Für diese Abfallarten können Sie jeweils einen Container bestellen
In unseren Containern können Sie verschiedene Arten an Abfall entsorgen:
- Bauschutt: Steine, Sand, Keramik, Kies
- Baustellenabfall
- Beton
- Boden - rein
- Boden - verunreinigt
- Dachziegel
- Gipskarton/Rigips
- Grünabfall
- Holz
- Metall
- Sperrabfall
- Hausabfälle und ähnliche gewerbliche Abfälle/Restabfall
Was sich genau hinter den einzelnen Kategorien verbirgt, haben wir unten für Sie aufgelistet.
Bauschutt: Steine, Sand, Keramik, Kies
Dazu gehört:
Mineralischer Abfall wie Steine, Fliesen, Beton (Pflastersteine, Gehwegplatten) Sanitärkeramik, Ton- und Keramikgefäse, Keramikgeschirr, Steingut, Kalksandsteine, Mörtel, Putz, Zementestrich, Natursteine (z.B. Schiefer, Marmor etc.)
Nur sehr geringe Anteile von Glasbau-, Bims- oder Gasbetonsteinen, Boden oder Zement.
Dazu gehört nicht:
Dämmmaterial (z.B. Glas-, Mineral-, Steinwolle), Glas, Gipsplatten, Faserzementplatten z.B. "Berliner Welle", Dachpappe, Tapetenreste, Metalle, Blumenerde, Holzwolle-Leichbauplatten
Isoliermaterialien, Bauschaum, Plastik aus dem Sanitärbereich, asbesthaltiger Abfall, Straßenaufbruch, Lehmschlag, Verpackungsmaterial, Grünabfall, Kabel, Sonderabfall, Flüssigkeiten, Binderfarbe, Bewehrungsstähle und Metallrohre dürfen nicht mehr als 20 cm herrausragen.
Baustellenabfall
Dazu gehört:
Baumischabfälle: Fußbodenbeläge (Analyse von einem akkreditierten Labor notwendig), Teppichreste, verschmutzte Folien und andere Baukunststoffe, Dachbahnen nachweislich teerfrei (Analyse von einem akkreditierten Labor notwendig), Plastikrohre, Gummi, Papier, Pappe & Kartonagen verschmutzt, Faserzementplatten nachweislich asbestfrei (Analyse von einem akkreditierten Labor notwendig)
Dazu gehört nicht:
Mineralfaserabfälle (Glaswolle), Boden, Bauschutt, Reifen, Rigips-; Fermacell-; Gipskartonplatten, Sonderabfall, Flüssigkeiten, Elektrogeräte, Fahrzeugwracks, Mofas & Motorräder, Öltanks, Speicheröfen, Heiz-/Waschkessel, wassergefährdende Stoffe, Teerprodukte, asbesthaltige Materialien und andere Sonderabfälle
Beton
Die Anlieferungen müssen sortenrein und frei von anderen mineralischen Abfällen sein. Die Größe des Betons sollte nicht mehr als 60 cm betragen, Bewehrungsstähle dürfen aus dem Schutt maximal 20 cm frei herausragen.
Boden - rein
Dazu gehört:
unbelasteter Bodenaushub. Nur geringe Anteile an Steinen und Findlingen, deren Kantenlänge darf nicht größer als 15 cm sein.
Dazu gehört nicht: Lehm- und Mergelboden, Ton, Schlämme, Grünabfälle, Grasnarben, Wurzelballen, Hölzer, belastete Böden (z.B. mit Öl), wassergefährdende Stoffe, Teerprodukte, asbesthaltige Materialien und andere Sonderabfälle
Boden - vermischt und verunreinigt
Dazu gehören: Verunreinigungen durch Steine, Findlinge deren Kantenlänge größer ist als 15 cm, durch Grasnarben, Wurzelballen oder anderes organisches Material, durch Mergel- und Lehmboden, schlammiger Boden, durch Stubben oder Stammholz.
Dazu gehört nicht: Belasteter Bodenaushub
Dachziegel
Die Anlieferungen müssen sortenrein und frei von anderen mineralischen Abfällen sein.
Gipskarton/Rigips
Dazu gehört:
Rigips-, Fermacell- und Gipskartonplatten
Grünabfall
Dazu gehört:
Gartenabfall wie Baum- Hecken- und Strauchschnitt (Astdurchmesser bis 15 cm), Laub und Rasenschnitt, Grasnarben ohne Boden, Vertikutierabfälle, Äste, Baumstämme und -stubben, deren Durchmesser gößer als 15 cm sind, müssen auf Längen von nicht mehr als 1,5m vorzerkleinert werden.
Dazu gehören nicht:
Bioabfall wie Obst- und Gemüsereste, Restabfälle, Steine, Böden, Blumenkränze, Plastikgefäße, Baumschmuck, Gartensäcke, Bauhölzer (Zaunhölzer), Drahtzaun/-geflecht, Folien
Holz
Dazu gehört:
Unbehandeltes, lackiertes Holz, Holzinnentüren, Holzzargen, Spanplatten, Laminat, Parkett, Holzverschnitte und -abschnitte, Holzmöbel ohne Fremdanteile, MDF-Platten, Holzverpackungen/-paletten
Die Kantenlänge sollte 1,5 m nicht überschreiten
Dazu gehören nicht:
Fensterrahmen, Außentüren, Blumenkübel, Holz aus Schadensfällen (z.B. Brandholz), imprägnierte Hölzer aus dem Außenbereich z.B. Bahnschwellen, Zäune, ganzjährige Gartenmöbel,Geräteschuppenholz, Spielgeräte (Schaukeln, Wippen), Beetbegrenzungen
Metall
Dazu gehört:
Eisenschrott, Kupfer, Aluminium, z.B. in Form von Kabeln oder Behältern, Rohre
Dazu gehört nicht:
Teile von Kraftfahrzeugen, Sonderabfälle wie Batterien, Elektrogeräte
Sperrabfall
Dazu gehört:
Matratzen, Polster- und Kunstofflmöbel, Teppichböden, sonstige sperrige Gegenstände, die nicht als Restabfall entsorgt werden können (Koffer, alte Ski, Schlitten, Hausrat, Spiegel etc.)Reine Holzmöbel ohne Fremdanteile können als Holzabfälle entsorgt werden!
Dazu gehört nicht:
Bauschutt, Dämmmaterial, Reifen, Wertstoffe, Verpackungen, Sonderabfall (Reinigungs- und Putzmittel), Fenster in größerer Stückzahl bitte separat, Elektrogeräte
Asbesthaltiger Faserzement (Blumenkästen, "Berliner Welle" etc.) Öltanks, Speicheröfen, Heiz-/Waschkessel
Hausabfälle und ähnliche gewerbliche Abfälle/Restabfall
Dazu gehört:
Asche, Essensreste, z.B. Brot- und Kuchenreste, Fleisch- und Fischreste, Glühlampen (keine Energiesparlampen!), Kehricht, Staubsaugerbeutel, Windeln, Binden, Zigarettenasche
Dazu gehört nicht:
Wertstoffe, Bio- und Sonderabfälle